"Das sogenannte Offenbarungsverbot greife nur, »wenn der frühere Name unbekannt war und durch bewusst falsche Anrede ein ›Zwangsouting‹ herbeigeführt wird«, heißt es aus Kreisen des Familienministeriums, das das neue Selbstbestimmungsgesetz mit ausgearbeitet hat. Im Fall Liebich drohten keine Ordnungswidrigkeit und kein Bußgeld, »da ihr früherer Vorname in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist«."
Das ist richtig dümmlich schwammig formuliert.
1. Was heißt "wenn der frühere Name unbekannt" war? Irgendwo her muss man den ja kennen, um ihn zu benutzen.
2. "Zwangsouting" kek. Bei 99.999% der Transeriche sieht man es doch auf dem ersten Blick, dass es n Kerl ist.
3. »da ihr früherer Vorname in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist«. Wie breit ist diese Öffentlichkeit? Ich kannte den alten Namen erst durch die Berichte vom Spiegel.
Man kann da prima Szenarien basteln:
Eine Schulklasse. Ein Schüler fühlt sich trans und benennt sich neu um. Ein Mitschüler benutzt konsequent den alten Namen.
Strafbar? Ich denke nicht:
1. Der frühere Namen ist der gesamten Klasse bekannt.
2. Kein Zwangsouting, alle in der Klasse haben das mitbekommen.
3. Die breite Öffentlich kannte den Namen.
Gesetz mal wieder durchgespielt.
Oder ums kurz zu machen: Ja, einfach nur Entlarvung.