DE Georg Kellermann / "Georgine" Kellermann und andere deutsche Trümmertransen

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Ist das Kachelmann im Transendunstkreis? Na das kann ja heiter werden.

Hatte sich Tuuli irgendwann mal zwischenzeitlich gelöscht? Ich wollte in der Vergangenheit gelegentlich mal nachsehen, was dieser Sexualstraftäter in spe so treibt, konnte aber sein Blueskyprofil nicht mehr finden. In den Screencaps steht nun aber wieder der alte Name.
 
Ist das Kachelmann im Transendunstkreis? Na das kann ja heiter werden.

Hatte sich Tuuli irgendwann mal zwischenzeitlich gelöscht? Ich wollte in der Vergangenheit gelegentlich mal nachsehen, was dieser Sexualstraftäter in spe so treibt, konnte aber sein Blueskyprofil nicht mehr finden. In den Screencaps steht nun aber wieder der alte Name.
Es scheint die möglichkeit zu geben das Profil nicht einsehbar zu amcehn ausser du hast nen Account.
Der Link existiertund im Tab oben siehst du auch den Namen den dieser Account gerade trägt.
2025-01-24 12_16_27-Window - Copy.png
 
Das sogenannte Offenbarungsverbot greife nur, »wenn der frühere Name unbekannt war und durch bewusst falsche Anrede ein ›Zwangsouting‹ herbeigeführt wird«, heißt es aus Kreisen des Familienministeriums
Also ich kannte die gute Frau Nazi Rechts*außen vorher nicht. Es widerlich, dass das gegenwärtige System so antifeministisch ist, dass es sehenden Auges bereit ist, eine legitime Frau in einem Männergefängnis sexueller Gewalt und Femizid auszusetzen! Pfui!
 
"Das sogenannte Offenbarungsverbot greife nur, »wenn der frühere Name unbekannt war und durch bewusst falsche Anrede ein ›Zwangsouting‹ herbeigeführt wird«, heißt es aus Kreisen des Familienministeriums, das das neue Selbstbestimmungsgesetz mit ausgearbeitet hat. Im Fall Liebich drohten keine Ordnungswidrigkeit und kein Bußgeld, »da ihr früherer Vorname in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist«."
Das ist richtig dümmlich schwammig formuliert.

1. Was heißt "wenn der frühere Name unbekannt" war? Irgendwo her muss man den ja kennen, um ihn zu benutzen.
2. "Zwangsouting" kek. Bei 99.999% der Transeriche sieht man es doch auf dem ersten Blick, dass es n Kerl ist.
3. »da ihr früherer Vorname in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist«. Wie breit ist diese Öffentlichkeit? Ich kannte den alten Namen erst durch die Berichte vom Spiegel.

Man kann da prima Szenarien basteln:

Eine Schulklasse. Ein Schüler fühlt sich trans und benennt sich neu um. Ein Mitschüler benutzt konsequent den alten Namen.
Strafbar? Ich denke nicht:

1. Der frühere Namen ist der gesamten Klasse bekannt.
2. Kein Zwangsouting, alle in der Klasse haben das mitbekommen.
3. Die breite Öffentlich kannte den Namen.

Gesetz mal wieder durchgespielt.

Oder ums kurz zu machen: Ja, einfach nur Entlarvung.
 
Eine Schulklasse. Ein Schüler fühlt sich trans und benennt sich neu um. Ein Mitschüler benutzt konsequent den alten Namen.
Strafbar? Ich denke nicht:

1. Der frühere Namen ist der gesamten Klasse bekannt.
2. Kein Zwangsouting, alle in der Klasse haben das mitbekommen.
3. Die breite Öffentlich kannte den Namen.
Ich habe Probleme damit eine Schulklasse + Angehörige als breite Öffentlichkeit zu bezeichnen. Unter den Begriff fallen eigentlich eher Personen, die über ihren Sozial- und Arbeitskreis hinaus weitergehend bekannt sind. In jedem Fall aber total schwammig.

§ 14 I SBGG verwendet aber den Begriff "offenbart". Der wird auch in § 203 StGB verwendet und meint dort die Mitteilung eines zum Zeitpunkt der Tat noch bestehenden Geheimnisses an einen Dritten (der dies noch nicht kennt). Legt man diese Definition zugrunde, scheidet § 14 I SBGG schon immer aus, wenn die Person den alten Namen bzw. die alte Geschlechtszugehörigkeit kennt.

§ 14 I SBGG verwendet im Gegensatz zu § 203 StGB den Begriff des Geheimnisses nicht. Aber für mich setzt offenbaren schon nach dem Wortlaut ein Geheimnis voraus. Offenbaren impliziert ja gerade, dass es etwas nicht allgemein bekanntes ist. Ein Geheimnis (also eine Tatsache, die nur einen beschränkten und überschaubaren Personenkreis bekannt ist) ist ein Name in der Praxis nie.

Bezüglich der Geschlechtszugehörigkeit stellt sich dann die Frage, ob ich diese überhaupt offenbaren kann, wenn sowieso jeder auf den ersten Blick erkennt, dass es sich bei der Person um einen Transsexuellen handelt. Legt man den Standard von § 203 StGB zugrunde, ist die Antwort klar nein. Dies hätte dann die (vielleicht für manche kuriose) Folge, dass vor Gericht gestritten werden müsste ob die Person offensichtlich als Transe erkennbar ist oder nicht. Personen, die nur ihren Geschlechtseintrag geändert haben und deshalb noch zu 100% wie das andere Geschlecht aussehen fallen auch automatisch raus.
 
Wenn man Sven Liebich legal misgendern kann, kann man auch Georg Kellermann legal misgendern.

Checkmate Rechtsverdreher und Winkeladvokaten
 
"Trans-Person klagt 240 Mal wegen Diskriminierung – und kassiert Hunderttausende Euro Entschädigung"
Welt / Archiv
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Das ist richtig dümmlich schwammig formuliert.

1. Was heißt "wenn der frühere Name unbekannt" war? Irgendwo her muss man den ja kennen, um ihn zu benutzen.
2. "Zwangsouting" kek. Bei 99.999% der Transeriche sieht man es doch auf dem ersten Blick, dass es n Kerl ist.
3. »da ihr früherer Vorname in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist«. Wie breit ist diese Öffentlichkeit? Ich kannte den alten Namen erst durch die Berichte vom Spiegel.

Man kann da prima Szenarien basteln:

Eine Schulklasse. Ein Schüler fühlt sich trans und benennt sich neu um. Ein Mitschüler benutzt konsequent den alten Namen.
Strafbar? Ich denke nicht:

1. Der frühere Namen ist der gesamten Klasse bekannt.
2. Kein Zwangsouting, alle in der Klasse haben das mitbekommen.
3. Die breite Öffentlich kannte den Namen.

Gesetz mal wieder durchgespielt.

Oder ums kurz zu machen: Ja, einfach nur Entlarvung.
Zudem dürfte man nun Markus Ganserer und Georg Kellermann ganz offen und unverblümt eben so nennen. Die waren vorher bekannt, es gäbe kein Zwangsouting.
Hochoffiziell ist das Deadnaming dieser Transeriche damit legal.
 
Zudem dürfte man nun Markus Ganserer und Georg Kellermann ganz offen und unverblümt eben so nennen. Die waren vorher bekannt, es gäbe kein Zwangsouting.
Hochoffiziell ist das Deadnaming dieser Transeriche damit legal.
Wenn nur anstatt die typischen ADFler, auch Leute aus den anderen gängigen Lager die Eier hätten, die beiden auf die Schippe zu nehmen. Leider haben wir hier keine deutsche Rowling, die es drauf anlegen würde.
 
Wenn nur anstatt die typischen ADFler, auch Leute aus den anderen gängigen Lager die Eier hätten, die beiden auf die Schippe zu nehmen. Leider haben wir hier keine deutsche Rowling, die es drauf anlegen würde.
Bijan Tavassouli würde mir da einfallen, aber der hat natürlich nicht das Kaliber einer JKR. Alice Schwarzer vielleicht? Aber die hat sich ja in den Ruhestand verzogen, jetzt wo der Schaden angerichtet ist.
 
Man darf gerne deadnamen, wenn der Betroffene ein Neonazi ist.
Weiß jetzt nicht, ob der Name von Markus oder von Sven bekannter ist, aber gut.

Entlarvung, wie schon gesagt.
Wokismus durchgespielt:
tl;dr: Ehemaliger Sven darf jetzt in den Frauenknast, weil er dank Selbstbestimmungsgesetz rechtlich gesehen eine Frau ist :story:

Diese Marla ist eine unglaublich starke Frau!
 
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