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- May 15, 2025
Pressemeldung der TIN-Rechtshilfe am Mittwoch, 06.05.2026
Im Berufungsverfahren, eingelegt durch das Onlinemedium NiUS (Geschäftsführer u.a. Julian Reichelt), das transfeindliche Äußerungen und identifizierende Berichterstattung betrifft, hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in seinem am 30. April 2026 verkündeten Berufungsurteil die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Das Berufungsgericht folgt dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main mit teilweise abweichender Begründung. Die Entscheidung erging auf die mündliche Verhandlung vom 30. April 2026.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 28. August 2025 in erster Instanz dem Nachrichtenportal untersagt, die trans*weibliche Klägerin u.a. als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen und der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Urteilsbegründung des OLG steht noch aus. Das Berufungsgericht führte in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten muss hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von (verpixelten) Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig.
Die Klägerin Monica Weiß sagt dazu: “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtssprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.”
Rechtsanwältin Dr. Katrin Giere sagt dazu: ”Es ist zu begrüßen, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die abwertende und transfeindliche Berichterstattung des Portals “NiUS” für unzulässig hält und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.”
René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe kommentiert das Urteil wie folgt: “Dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechtsprechung des Landgerichts fortführt, ist ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans* Menschen in Deutschland. Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten. Wir freuen uns über diesen weiteren Sieg in der Auseinandersetzung mit “NiUS.”
Kontaktmöglichkeiten:
Monica Weiß: monica_w ÄT gmx PUNKT de – oI5678 836489
René_ Rain Hornstein, TIN-Rechtshilfe: hornstein ÄT tinrechtshilfe PUNKT de – oI556 5355o95
RA Dr. Katrin Giere: giere ÄT dunkel MINUS rechtsanwaeltinnen PUNKT de – oI76 85 6o 38 37
Bildinfo : Unterstützer*innengruppe bei Monica Weiß‘ Anhörung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 30.04.2026, Copyright: TIN-Rechtshilfe
Im Berufungsverfahren, eingelegt durch das Onlinemedium NiUS (Geschäftsführer u.a. Julian Reichelt), das transfeindliche Äußerungen und identifizierende Berichterstattung betrifft, hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in seinem am 30. April 2026 verkündeten Berufungsurteil die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Das Berufungsgericht folgt dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main mit teilweise abweichender Begründung. Die Entscheidung erging auf die mündliche Verhandlung vom 30. April 2026.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 28. August 2025 in erster Instanz dem Nachrichtenportal untersagt, die trans*weibliche Klägerin u.a. als Mann zu bezeichnen sowie ihren Namen und Fotos zu veröffentlichen und der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Urteilsbegründung des OLG steht noch aus. Das Berufungsgericht führte in der mündlichen Verhandlung als Beispiel für viele Äußerungen an, dass es sich bei der Aussage, “der Mann, der behauptet eine Frau zu sein”, um eine Tatsachenbehauptung handelt, die unverhältnismäßig in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin eingreife, weil es dieser ihre rechtlich anerkannte geschlechtliche Identität als Frau abspricht. Die Meinungs- sowie Pressefreiheit der Beklagten muss hier auch aufgrund des herabwürdigenden Kontextes der zahlreichen Artikel zurücktreten. Im Rahmen der Abwägung hielt es auch die identifizierende Berichterstattung durch die Veröffentlichung des Klarnamens sowie von (verpixelten) Bildern von der Klägerin in sieben Artikeln für unzulässig.
Die Klägerin Monica Weiß sagt dazu: “Ich freue mich sehr, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Rechtssprechung des Landgerichts folgt. Insbesondere, weil es anerkennt, dass meine (Persönlichkeits-)Rechte durch diese Berichterstattung massiv verletzt wurden. Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt auf meinem langen Weg, mich für meine Rechte als trans* Frau einzusetzen.”
Rechtsanwältin Dr. Katrin Giere sagt dazu: ”Es ist zu begrüßen, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, die abwertende und transfeindliche Berichterstattung des Portals “NiUS” für unzulässig hält und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Das Portal hat sich offensichtlich nicht an journalistische Sorgfaltspflichten gehalten und der Klägerin ihr Geschlecht bewusst und vielfach abgesprochen. Besonders erfreulich ist, dass das Oberlandesgericht dem Landgericht folgt und der Klägerin im Sinne der Genugtuungs- und Präventionsfunktion eine Geldentschädigung zuspricht.”
René_ Rain Hornstein von der TIN-Rechtshilfe kommentiert das Urteil wie folgt: “Dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Rechtsprechung des Landgerichts fortführt, ist ein wichtiges Zeichen für die Rechte von trans* Menschen in Deutschland. Wer über uns Bericht erstatten will, muss unsere Geschlechtsidentitäten respektieren und darf keine Hetze über uns verbreiten. Wir freuen uns über diesen weiteren Sieg in der Auseinandersetzung mit “NiUS.”
Kontaktmöglichkeiten:
Monica Weiß: monica_w ÄT gmx PUNKT de – oI5678 836489
René_ Rain Hornstein, TIN-Rechtshilfe: hornstein ÄT tinrechtshilfe PUNKT de – oI556 5355o95
RA Dr. Katrin Giere: giere ÄT dunkel MINUS rechtsanwaeltinnen PUNKT de – oI76 85 6o 38 37
Bildinfo : Unterstützer*innengruppe bei Monica Weiß‘ Anhörung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 30.04.2026, Copyright: TIN-Rechtshilfe
Enttäuschend jedoch nicht unerwartet. Mal sehen ob Nius aufhört oder wie angekündigt damit noch vor das Verfassungsgericht geht.