Ich bin normalerweise sehr kreativ was rechtliche Argumentation angeht, aber mir fällt es schwer eine sinnvolle Argumenationslinie zu finden mit der man in verfassungsgemäßer Weise eine Pflicht zur Sexarbeit durch das Arbeitsamt konstruieren könnte.wirklich gesetzlich gesichert ist das halt anscheinend nicht
Das widerspricht sämtlicher Rechtssprechung zur Menschenwürde und allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Mir fehlt es an der Kreativität einen Fall zu konstruieren, wo das kein verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Eingriff wäre.
Meines Wissens fordert dies auch keine relevanten Gruppe. Weder die Bürgergeldreformer noch die Sexarbeitslobby.